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Joint statement on gold

26. September 1999

14 europäische Nationalbanken(*) und die Europäische Zentralbank haben im September 1999 ein gemeinsames Abkommen unterzeichnet, um ihre Absichten bezüglich ihrer Goldreserven zu klären. Dieses Abkommen beinhaltet die folgenden Punkte:

  1. Gold wird für die beteiligten europäischen Nationalbanken ein wichtiges monetäres Reserveelement bleiben.
  2. Die Institutionen, die dieses Abkommen unterzeichnet haben, werden am Markt nicht als Goldverkäufer auftreten mit der Ausnahme von den Verkäufen, die bereits entschieden sind.
  3. Diese Goldverkäufe erfolgen innerhalb von 5 Jahren und werden insgesamt 2000 Tonnen Gold nicht überschreiten. Der jährliche Goldverkauf innerhalb dieser 5 Jahre wird 400 Tonnen nicht überschreiten.
  4. Die unterzeichnenden Institute werden das Gold-leasing und den Gebrauch von Gold Futures in diesen 5 Jahren nicht ausweiten.
  5. Dieses Abkommen wird nach 5 Jahren überprüft.
* (Banque Nationale de Belgique, Suomen Pankki, Banque de France, Deutsche Bank, Österreichische Nationalbank, Central Bank of Ireland, Banca d'Italia, Banque centrale du Luxembourg, De Nederlandsche Bank, Banco de Portugal, Banco de España, Sveriges Riksbank, Schweizerische Nationalbank, Bank of England)


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