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Joint statement on gold
26. September 1999
14 europäische Nationalbanken(*) und die
Europäische Zentralbank haben im September 1999 ein
gemeinsames Abkommen unterzeichnet, um ihre Absichten
bezüglich ihrer Goldreserven zu klären. Dieses Abkommen
beinhaltet die folgenden Punkte:
- Gold wird für die beteiligten europäischen
Nationalbanken ein wichtiges monetäres Reserveelement
bleiben.
- Die Institutionen, die dieses Abkommen
unterzeichnet haben, werden am Markt nicht als Goldverkäufer
auftreten mit der Ausnahme von den Verkäufen, die
bereits entschieden sind.
- Diese Goldverkäufe erfolgen innerhalb
von 5 Jahren und werden insgesamt 2000 Tonnen Gold
nicht überschreiten. Der jährliche Goldverkauf innerhalb
dieser 5 Jahre wird 400 Tonnen nicht überschreiten.
- Die unterzeichnenden Institute werden
das Gold-leasing und den Gebrauch von Gold Futures
in diesen 5 Jahren nicht ausweiten.
- Dieses Abkommen wird nach 5 Jahren
überprüft.
* (Banque Nationale de Belgique,
Suomen Pankki, Banque de France, Deutsche Bank, Österreichische
Nationalbank, Central Bank of Ireland, Banca d'Italia,
Banque centrale du Luxembourg, De Nederlandsche Bank,
Banco de Portugal, Banco de España, Sveriges Riksbank,
Schweizerische Nationalbank, Bank of England)
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